E i n l a d u n g
zur Mitgliederversammlung der SG Westerwald e.V. Gebhardshain am
Freitag, den 05. April 2019, um 19 Uhr, in der Dauersberger Mühle, 57580 Elben
Freitag, den 05. April 2019, um 19 Uhr, in der Dauersberger Mühle, 57580 Elben
T A G E S O R D N U N G
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer
durch den Vereinschef/Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Berichte des Vorstandes und der Abteilungen
5. Bericht des Finanzverwalters und der Kassenprüfer
6. Allgemeine Aussprache über die Berichte und
Entlastung des Gesamtvorstandes
7. Satzungsänderung § 7 Ziff. 2 und Umbenennung des Vereinschefs/stellv. Vereinschefs
in „Vorsitzender/stellv. Vorsitzender“ in den jeweiligen Paragrafen der Satzung
8. Ehrungen
9. Wahl eines Wahlleiters für die Wahl des
Vorsitzenden
10. Neuwahlen
10.1 Vorstand
10.2 Kassenprüfer
10.3 Bestätigung des Jugendleiters
11. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
12. Verschiedenes.
durch den Vereinschef/Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Berichte des Vorstandes und der Abteilungen
5. Bericht des Finanzverwalters und der Kassenprüfer
6. Allgemeine Aussprache über die Berichte und
Entlastung des Gesamtvorstandes
7. Satzungsänderung § 7 Ziff. 2 und Umbenennung des Vereinschefs/stellv. Vereinschefs
in „Vorsitzender/stellv. Vorsitzender“ in den jeweiligen Paragrafen der Satzung
8. Ehrungen
9. Wahl eines Wahlleiters für die Wahl des
Vorsitzenden
10. Neuwahlen
10.1 Vorstand
10.2 Kassenprüfer
10.3 Bestätigung des Jugendleiters
11. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
12. Verschiedenes.
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens drei
Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vereinschef des Vereins eingegangen sind
§ 6 (9) der Vereinssatzung.
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens drei
Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vereinschef des Vereins eingegangen sind
§ 6 (9) der Vereinssatzung.
Die Satzungsänderung kann im Internet unter www.sgwesterwald.de
eingesehen oder gegen Gebühr als Kopie in der Geschäftsstelle abgeholt werden.
eingesehen oder gegen Gebühr als Kopie in der Geschäftsstelle abgeholt werden.
Alle Mitglieder sind zu dieser wichtigen Vereinsversammlung herzlich eingeladen.
Freundliche Grüße
Willi Philipp
(Vereinschef)
(Vereinschef)
Gebhardshain, 12.03.2019