WICHTIG! BITTE BEACHTEN!
Nachträglicher Einzug Vereinsbeitrag HAUPTVEREIN 2. Quartal 2021 im November 2021
Liebes Vereinsmitglied, liebe SGW´ler,
das erste Halbjahr 2021 war u.a. davon geprägt, wie es aufgrund von Corona mit unserem SGW-Vereinssport weitergeht. Aufgrund des eingeschränkten Sportangebotes haben wir uns dann im April 2021 entschieden, die Beiträge des Hauptvereins (Bitte nicht verwechseln mit Abteilungs-Sonderbeiträgen), zunächst nur für drei Monate (Jan, Feb., März) einzuziehen. Der Regelfall wäre halbjährlich im Voraus.
In diesem Zusammenhang wurden wir seitens des Sportbundes Rheinland auf folgendes hingewiesen:
Alle eingetragenen Sportvereine in ganz Deutschland (somit auch wir) sind laut Gesetzgeber verpflichtet, die GRUNDBEITRÄGE auch zu Coronazeiten einzuziehen.
Sollten wir diesem nicht nachkommen, wird uns der Status „eingetragener Verein“ (e. V./Gemeinnützigkeit) aberkannt. Dies hätte massive Auswirkungen auf bisher steuerbefreite Leistungen wie z. B. unsere Vereinsbeiträge/Schnupper-/Kursbeiträge, auf die Bezahlung unserer Übungsleiter:innen, auf die kostenlose Nutzung der heimischen Sporthallen und auch darauf, dass wir dann z.B. keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen dürften.
Aus diesen Gründen müssen wir deshalb die noch offenen drei Monate des Hauptvereins April-Juni 2021, Vereinsbeitrag einziehen. Dieser Einzug erfolgt nun bis zum 26. November. (Dies betrifft nicht die Mitglieder die ab dem 1. Juli 2021 im Verein sind)
Für Rückfragen hierzu steht Euch die SGW-Geschäftsstelle unter 02747-914 711, per whatsapp unter 0151-563 03270 oder per eMail info@sgwesterwald.de gerne zur Verfügung.
Danke für Euer Verständnis.
Sportliche Grüße
Vorstand SG Westerwald e. V.